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Aktenzeichen II 25/90
Datum 18.03.1890
Leitsatz Ist der Einkaufskommissionär, der von der ihm nach Art. 376 Abs. 1 H.G.B. zustehenden Befugnis Gebrauch macht und als Selbstkontrahent auftritt, dem Kommittenten gegenüber als wirklicher Verkäufer anzusehen? Sind demgemäß in Ansehung eines dem Kommittenten zur Last gelegten Verzuges die Artt. 343. 354 H.G.B. maßgebend, und ist das Geschäft, durch welches der Kommissionär von einem Dritten die von ihm zu liefernde Ware gekauft hat, für den Kommittenten ein fremdes Geschäft, um das er sich nicht zu kümmern braucht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019100069
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