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Aktenzeichen III 26/90

Datum 14.02.1890

Leitsatz 1. Rückgabe der dos an die Frau zum Zwecke der Alimentation. 2. Begründung der Einrede des Wuchers für die Zeit vor und nach dem Reichsgesetze vom 24. Mai 1880. 3. Kann im Falle der Unzulässigkeit der Zurückschiebung des Eides in erster Instanz (§§. 413 Abs. 2. 417 Abs. 2 C.P.O.) der Zurückschiebende in der Berufungsinstanz nach §§. 413. 491 C.P.O. neue Beweismittel mit dem Erfolge vorbringen, daß die Zurückschiebung des Eides nach §. 419 Abs. 2 als widerrufen zu gelten hat? 4. Ist eine Eideszuschiebung darüber zulässig, daß eine Schuld "vertragsmäßig" anerkannt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019240177

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