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Aktenzeichen IV 262/89

Datum 09.12.1889

Leitsatz Steht aus einem wider §. 213 K.O. verstoßenden Geschäfte nach preußischem Allgem. Landrechte das Rückforderungsrecht dem Geber oder dem Fiskus zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019350258

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