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Aktenzeichen IV 258/89
Datum 23.12.1889
Leitsatz 1. Liegt ein Vitalizienvertrag vor, wenn der Übernehmer eines Vermögensinbegriffes neben der Verpflichtung zur Alimentation die Zahlung einer Rente übernimmt? 2. Welche Wirkung hat die Verabredung der Paciscenten eines Vitalizienvertrages, daß die persönlichen Schulden des Übertragenden auf den Vermögensübernehmer nicht übergehen sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640193A0276
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