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Aktenzeichen II 231/89

Datum 19.11.1889

Leitsatz Kann im Ehescheidungsverfahren, ungeachtet des Beweises einer nach Anstellung der Klage stattgefundenen Aussöhnung der Eheleute, das Vorbringen weiterer der Aussöhnung nachgefolgter Scheidungsgründe in der Berufungsinstanz Berücksichtigung finden und in Verbindung mit den in der Klage behaupteten zum Ausspruche der Trennung der Ehe führen, oder können solche nach der Aussöhnung vorgekommene Scheidungsgründe nur im Wege neuer Klage geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019480337

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