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Aktenzeichen I 283/89
Datum 11.01.1890
Leitsatz a) Über die Bedeutung der in den Fällen des §. 657 C.P.O. von dem Schuldner geleisteten Sicherheit und die Voraussetzungen des Anspruches auf ihre Rückgabe. b) Kann ein Urteil, durch welches der Beklagte für nicht berechtigt erklärt wird, seine Waren und deren Verpackung mit der Marke des Klägers zu bezeichnen oder derartig bezeichnete Waren feil zu halten oder in Verkehr zu bringen, einen Zwangsvollstreckungstitel bilden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019550373
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