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Aktenzeichen IV 22/90

Datum 02.06.1890

Leitsatz Haftet, wenn in dem zum Zwecke der Errichtung einer Aktiengesellschaft geschlossenen Gründungsvertrage sämtliche Aktien von den Gründern übernommen werden, die errichtete Aktiengesellschaft für die Stempelabgabe, welche von dem betreffs der übernommenen Aktien vorliegenden Anschaffungsgeschäfte zu entrichten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A080034

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