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Aktenzeichen III 328/89

Datum 11.03.1890

Leitsatz Einrede des Betruges gegen die Klage auf Zahlung des Kaufpreises. Muß der Käufer, der sich dieser Einrede bedient, zur Rückgabe der gekauften Sache sich erbieten? Ist die Einrede auch dann noch statthaft, wenn der Käufer nach erlangter Kenntnis vom Betruge den Kaufgegenstand ganz oder teilweise veräußert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A210185

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