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Aktenzeichen III 67/90

Datum 08.07.1890

Leitsatz Ist gegen denjenigen, welcher unter Verletzung der Vorschrift in §. 270 des preußischen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 einen Kauflustigen vom Bieten bei einer öffentlichen Versteigerung abgehalten hat, eine Klage auf Schadensersatz begründet? Voraussetzungen dieses Anspruches.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A3C0311

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