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Aktenzeichen I 23/90
Datum 25.06.1890
Leitsatz Sind bei der Wertsbemessung des Arreststreites neben der Hauptforderung auch die Zinsen und Kosten, für welche Sicherung durch Arrest beantragt und erfolgt ist, in Ansatz zu bringen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A580412
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