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Aktenzeichen V 227/90

Datum 21.01.1891

Leitsatz Haften unbewegliche Zubehörstücke, welche zur Zeit der Eintragung der Hypothek oder Grundschuld dem Hauptgute im Grundbuche nicht zugeschrieben, aber bei demselben vorhanden waren, auch für eine nach dem Inkrafttreten des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 eingetragene Hypothek oder Grundschuld, falls in jenem Zeitpunkte das Grundbuch noch nicht auf die Steuerbücher zurückgeführt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B3A0240

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