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Aktenzeichen I 311/90

Datum 17.01.1891

Leitsatz Kann die Anfechtung der Gültigkeit des Schiedsvertrages mit der Behauptung, daß das Geschäft, welches die Schiedsvertragsklausel enthält, als ein reines Differenzgeschäft ungültig sei, noch einwandsweise gegen den Anspruch auf Vollstreckung des Schiedsspruches geltend gemacht werden, nachdem der Beklagte sich bei dem Schiedsgerichte eingelassen hat, ohne sie dort geltend zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B620378

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