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Aktenzeichen I 11/91

Datum 25.03.1891

Leitsatz Hat der über die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteiles erkennende deutsche Richter nach §. 661 Ziff. 3 C.P.O. nur zu prüfen, ob zur Entscheidung des Rechtsstreites irgend ein Gericht des ausländischen Staates nach deutschem Rechte zuständig sein würde, oder hat er die Zuständigkeit des Gerichtes, welches erkannt hat, zu untersuchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B6D0409

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