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Aktenzeichen IV 75/91
Datum 04.05.1891
Leitsatz Können die in einem Erbvertrage, der als solcher wegen Nichtbeobachtung der für Erbverträge vorgeschriebenen Form nichtig ist, enthaltenen Verfügungen des einen Vertragschließenden über seinen Nachlaß dadurch wirksam werden, daß dieser Vertragschließende die von ihm unterschriebene Erbvertragsurkunde als sein Testament dem Gerichte übergiebt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C310217
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