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Aktenzeichen II 171/91

Datum 16.10.1891

Leitsatz 1. Hat der dritte Eigentümer einer beweglichen Sache gegen den Besitzer derselben ein Vindikationsrecht? 2. Muß der Besitzer einer beweglichen Sache, welcher sich auf den Art. 2279 B.G.B. berufen will, in gutem Glauben sein? 3. Hat der Eigentümer einer beweglichen Sache, welchem der Besitz derselben durch die unerlaubte Handlung eines Anderen entzogen worden ist, gegen den letzteren einen persönlichen Anspruch auf Herausgabe der Sache?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C580380

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