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Aktenzeichen II 77/92

Datum 17.05.1892

Leitsatz Welche Grundsätze gelten bezüglich der Vertretung in einem Prozesse, in welchem die als gesetzlicher Vertreter einer Partei oder Behörde geladene Person oder Behörde geltend macht, sie sei zur Vertretung nicht befugt? Darf diese Behörde trotzdem die Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung durch den von ihr aufgestellten Prozeßbevollmächtigten geltend machen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D6D0408

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