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Aktenzeichen V 34/92

Datum 21.05.1892

Leitsatz Muß der Berufungsrichter, wenn in erster Instanz nur die Unzulässigkeit des Rechtsweges erkannt, in zweiter Instanz aber durch zulässige Erweiterung des Klagantrages ein im Rechtswege verfolgbarer eventueller Anspruch erhoben ist, die Sache gemäß § 500 Ziff. 2 C.P.O. zur Verhandlung über denselben in die erste Instanz zurückverweisen, oder darf er materiell über den neuen Anspruch entscheiden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D700416

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