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Aktenzeichen II 324/80

Datum 28.12.1880

Leitsatz Sind die Voraussetzungen der Rechtskraft nach dem Rechte zu beurteilen, welches für das Gericht gilt, vor welchem die Einrede der Rechtskraft vorgeschützt wird, oder nach dem Rechte desjenigen Gerichtes, welches das Urteil gefällt hat, auf welches die Einrede gestützt wird? Bedeutung der Abweisung angebrachtermaßen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640034F0290

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