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Aktenzeichen Va 338/80
Datum 03.01.1881
Leitsatz Sind eingetragene Arrest-Gläubiger als solche im Subhastationsverfahren zur Liquidation und zum Bestreiten fremder Liquidate befugt? oder ist diese Befugnis derselben durch ihre nachträgliche hypothekarische Eintragung, bezw. durch den von ihnen ausdrücklich beantragten, vom Subhastationsrichter mittels besonderer Verfügung zugelassenen Beitritt zur Subhastation bedingt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003550315
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