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Aktenzeichen II 382/80
Datum 25.01.1881
Leitsatz 1. Inwieweit sind die zur Begründung des Gerichtsstandes nötigen Thatsachen von dem Kläger zu beweisen? 2. Wird der Gerichtsstand des Vermögens (§. 24 C.P.O.) durch eine Forderung des Beklagten begründet, welche nicht vorhanden sein kann, wenn die Klagansprüche bestehen? 3. "Streitige Verpflichtung" im Sinne des §. 29 der C.P.O. bei Klagen auf Entschädigung wegen Nichterfüllung eines Vertrages.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640036B0381
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