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Aktenzeichen III 161/92

Datum 25.10.1892

Leitsatz 1. Kann mit dem Interdikte zum Schutze eines öffentlichen Flusses Schadensersatz gefordert werden? 2. Setzt die Klage auf Schadensersatz ein Verschulden des Beklagten voraus? 3. Wieweit kann der Schadensersatzanspruch durch selbständige Klage verfolgt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E280127

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