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Aktenzeichen IV 38/92

Datum 10.03.1892

Leitsatz 1. Ist es zulässig, eine Ehe wegen Raserei oder Wahnsinnes eines Ehegatten zu trennen, ohne daß der geisteskranke Ehegatte vor Zustellung der Ehescheidungsklage entmündigt worden ist? 2. Wird, wenn die vorstehende Frage zu bejahen ist, der geisteskranke Ehegatte in dem Ehescheidungsprozesse rechtlich wirksam durch einen ihm nur zur Führung dieses Rechtsstreites bestellten Pfleger vertreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E370184

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