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Aktenzeichen IV 129/92
Datum 11.07.1892
Leitsatz Kann ein Drittschuldner, der es versäumt hat, der Klage seines Gläubigers den Einwand der erfolgten Pfändung entgegenzusetzen, die nach §. 686 C.P.O. erhobene Klage darauf stützen, daß nach seiner Verurteilung die Schuld durch Hinterlegung getilgt sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E3A0197
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