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Aktenzeichen IV 282/92

Datum 08.12.1892

Leitsatz Sind Personen, die vom Erblasser testamentarisch zu Erben eingesetzt sind, jedoch mit der Maßgabe, daß ihnen an ihren Erbteilen lediglich der Zinsgenuß zustehen, dagegen die Substanz der Erbteile für ihre künftige Nachkommenschaft erhalten bleiben soll, als Erben in dem Sinne anzusehen, daß Ansprüche an die Substanz des Nachlasses mit ihnen allein ohne Zuziehung ihrer künftigen Descendenz rechtswirksam zum Austrage gebracht werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E460239

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