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Aktenzeichen VI 195/92

Datum 01.12.1892

Leitsatz Ist die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichtes über die Kosten des Mahnverfahrens zulässig, wenn der Gläubiger, nach rechtzeitiger Erhebung des Widerspruches gegen den Zahlungsbefehl, wegen des Hauptanspruches befriedigt war und deshalb mit der gemäß §. 637 C.P.O. bei dem Landgerichte erhobenen Klage nur noch die Verurteilung des Schuldners in die Kosten des Mahnverfahrens beantragt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E6D0364

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