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Aktenzeichen I 341/92

Datum 14.01.1893

Leitsatz Ist im Wechselprozesse das Nachbringen der Behauptung zulässig, daß die Unterschrift des Beklagten auf dem Wechsel von einem Bevollmächtigten herrühre, und kann, wenn die Vollmacht unbestritten oder die Urkunde beigebracht ist, der Eid über die Echtheit der Unterschrift des Bevollmächtigten zugeschoben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E7C0405

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