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Aktenzeichen VI 325/92

Datum 27.03.1893

Leitsatz Inwieweit haftet der Verkäufer ungeachtet der Klausel "wie zu besehen" für Mängel des Kaufgegenstandes, insbesondere für ihm bekannte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F1F0162

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