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Aktenzeichen VI 105/93

Datum 18.05.1893

Leitsatz Welche Behörde hat den preußischen Eisenbahnfiskus gegenüber einer Klage zu vertreten, mit welcher ein pensionierter Beamter einen über die gesetzliche Pension hinausgehenden Beitrag zu seinem Unterhalte deshalb beansprucht, weil seine Dienstunfähigkeit durch ein vom Fiskus zu vertretendes Verschulden seiner dienstlichen Vorgesetzten verursacht sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F380255

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