zurück

Aktenzeichen II 235/92

Datum 20.12.1892

Leitsatz Ist es auch in dem Falle, wenn der Verkäufer eines Grundstückes die rechtskräftige Verurteilung des Erwerbers, den abgeschlossenen Vertrag mit ihm notariell zu verbriefen, erwirkt hat, zum Zwecke der Eigentumsübertragung zufolge § 1 Abs. 1 des im Gebiete des rheinischen Rechtes geltenden Gesetzes vom 20. Mai 1885 erforderlich, daß der Verkäufer den Vertragsabschluß unter Vorlegung des erwirkten Urteiles vor Notar beurkunden läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F520359

Download PDF

zurück