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Aktenzeichen V 122/93

Datum 16.09.1893

Leitsatz Sind die Mehrkosten erstattungsfähig, welche dadurch entstehen, daß die obsiegenden Streitgenossen sich nicht alle durch denselben Anwalt, sondern durch verschiedene Anwälte haben vertreten lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F690417

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