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Aktenzeichen I 344/93
Datum 03.01.1893
Leitsatz 1. Erfordert der kaufmännische Verpflichtungsschein, daß er aus sich selbst durch eine Formel, z. B. "gegen diesen Schein zahle ich", den Willen des Ausstellers erkennen lasse, sich selbständig vermöge des Scheines und abgesehen von jedem anderen Verpflichtungsgrunde verbindlich zu machen? 2. Zulässigkeit von Einreden gegen die Verpflichtung aus einem nicht an Order gestellten kaufmännischen Verpflichtungsscheine.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020160081
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