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Aktenzeichen V 207/93
Datum 04.11.1893
Leitsatz Kann derjenige, welcher eine hypothekarische Forderung seinem Pfandgläubiger behufs Erfüllung des Pfandvertrages ohne Vorbehalt cediert hat, dem Cessionar desselben die Einrede entgegensetzen, der Cedent sei nur Pfandgläubiger geworden und deshalb zur Übertragung des Gläubigerrechtes nicht befugt gewesen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020350216
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