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Aktenzeichen V 186/93

Datum 15.11.1893

Leitsatz Steht das durch § 80 A.L.R. I. 20 in Verbindung mit §§ 25. 26 I. 15 begründete Einlösungsrecht auch dem Pfandgläubiger zu, der sich bei Erwerbung des Pfandbesitzes an einer fremden Sache, insbesondere an einem auf den Namen eines Dritten lautenden Sparkassenbuche, hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Verpfänders im Irrtume befunden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020390234

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