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Aktenzeichen IV 182/93

Datum 19.10.1893

Leitsatz Liegt eine Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 509 Ziff. 2 C.P.O. vor, wenn ein Gerichtsvollzieher, welchem ein Wechsel zur Präsentation und Protesterhebung übergeben worden ist, nach der Pensionierung auf Herausgabe des Wechsels belangt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640205E0372

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