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Aktenzeichen V 168/93
Datum 03.01.1894
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen darf ein Rechtsanwalt die Beweisgebühr nach § 13 Ziff. 4 und die Erhöhung der Verhandlungsgebühr nach § 17 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fordern? Ist es notwendig, daß das Gericht einen neuen späteren Termin zur Aufnahme des Beweises angesetzt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020720410
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