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Aktenzeichen I 345/94
Datum 23.01.1895
Leitsatz Börsen- oder Marktpreis als Voraussetzung des Selbsteintrittsrechtes des Kommissionärs. Bedeutung der "Geldnotierung". Kann sich der Kommissionär beim Mangel eines Börsen- oder Marktpreises darauf berufen, daß er trotzdem durch seinen Selbsteintritt den Auftrag in einer dem Interesse des Kommittenten entsprechenden Weise ausgeführt habe? Preisnotierung für Termin- und Lokoware.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640221B0117
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