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Aktenzeichen VI 281/94

Datum 14.01.1895

Leitsatz Findet gegen denjenigen, der auf Grund eines nur mündlichen Vertrages über Handlungen diese sämmtlich geleistet hat, ein Entschädigungsanspruch wegen nicht gehöriger Erfüllung der mündlichen Vereinbarungen statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022460286

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