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Aktenzeichen VI 296/94
Datum 24.01.1895
Leitsatz 1. Haftet eine Stadtgemeinde für die von ihrer Baudeputation bei der Abgabe von Gutachten begangenen Versehen? 2. Steht dem Eigentümer eines Grundstückes, welches die Polizeibehörde auf Grund der §§ 37-56 A.L.R. I. 8 hat abbrechen lassen, ein Entschädigungsanspruch aus den §§ 74. 75 Einl. zum A.L.R. zu? Ist ihm ein solcher Anspruch auch dann versagt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abbruch nicht vorgelegen hatten, sondern von der Polizeibehörde irrtümlich als vorhanden angenommen waren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464022480294
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