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Aktenzeichen VI 119/95

Datum 24.06.1895

Leitsatz 1. Ist nach gemeinem Rechte jede privatrechtliche Haftung des Staates aus einer Ausübung von Hoheitsrechten ausgeschlossen? 2. Inwieweit ist nach I. 15 § 10. I. 24 pr. Dig. de damno inf. 39, 2 in Beziehung auf öffentliche Straßen und andere loca publica der Anspruch auf Bestellung einer damni infecti cautio ausgeschlossen? 3. Bedeutung der in I. 24 § 8 Dig. de damno inf. 39, 2 gesetzten Einschränkung der Haftung aus einer damni infecti cautio.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023240148

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