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Aktenzeichen IV 259/94

Datum 07.01.1895

Leitsatz Steht dem Cessionar, der die abgetretene Forderung nach Ablauf der Verfallzeit nicht sofort beigetrieben hat, ein Anspruch gegen den Cedenten auf Gewährleistung für die Sicherheit auch dann nicht zu, wenn der Schuldner schon zur Zeit der Cession oder zu dem für die Zahlung des Cedenten sonst maßgebenden Zeitpunkte zahlungsunfähig gewesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023260160

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