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Aktenzeichen VI 89/95
Datum 17.06.1895
Leitsatz Entsteht das Kündigungsrecht des Mieters im Falle des § 312 A.L.R. I. 21 nur dann, wenn der Vermieter die Aufnahme eines bestimmten ihm vorgeschlagenen annehmbaren Untermieters verweigert, oder genügt es, daß der Vermieter dem Mieter, der die Wohnung nicht weiter benutzen will, erklärt, er nehme keinen Untermieter oder nur Untermieter einer gewissen Art auf?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640234F0314
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