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Aktenzeichen II 164/95
Datum 11.10.1895
Leitsatz 1. Ist nach preußischem Landrechte die Übernahme der angebotenen Ware seitens des Käufers Voraussetzung der ädilitischen Ansprüche, oder genügt in dieser Hinsicht nicht schon die Lieferung seitens des Verkäufers im Falle der demnächstigen Annahmeweigerung des Käufers? 2. Ist der Käufer auch bei Genuskäufen zum Rücktritte vom Vertrage berechtigt, wenn die der gelieferten Ware fehlende Eigenschaft nicht nachgewährt werden kann, oder ist in einem solchen Falle der Käufer verpflichtet, anstatt der gelieferten fehlerhaften andere vertragsmäßige Ware anzunehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024390228
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