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Aktenzeichen I 237/95

Datum 23.11.1895

Leitsatz Rechtliche Bedeutung der Klauseln in den Schlußscheinen über Börsentermingeschäfte: "Streitigkeiten auch über die Rechtswirksamkeit des Geschäftes soll das Schiedsgericht entscheiden", und: "durch Unterschrift des Schlußscheines werden alle von dessen Bedingungen abweichenden früheren Vereinbarungen ungültig", neben der Abrede des reinen Differenzgeschäftes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640243E0245

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