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Aktenzeichen V 172/95

Datum 25.11.1895

Leitsatz Ist der Rechtsweg über die Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren zulässig, deren Erhebung von dem Staatskommissar für die Gesundheitspflege im Stromgebiete der Weichsel zur teilweisen Deckung der der Staatskasse durch die gesundheitspolizeiliche Überwachung des Stromverkehres erwachsenden Kosten angeordnet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024470287

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