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Aktenzeichen V 219/95

Datum 22.01.1896

Leitsatz 1. Darf der Inhaber einer Gesamthypothek, nachdem er die Zwangsversteigerung aller verhafteten Grundstücke betrieben und deren gemeinschaftliches Ausgebot beantragt hatte, noch im Termine zur Kaufgelderbelegung erklären, daß er seine Befriedigung nur aus einem bestimmten einzelnen Grundstücke nehme? Verzicht, Dolus, Schikane. 2. Absolute Nichtigkeit des wucherlichen Rechtsgeschäftes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640244C0308

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