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Aktenzeichen II 206/95

Datum 22.11.1895

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Miterben denjenigen, dem einer der Erben einen Teil der auf seinen Anteil fallenden Gegenstände abgetreten hat, durch Vergütung des von ihm bezahlten Kaufpreises von der Teilung ausschließen? 2. Welche Rechte stehen demjenigen, dem ein Miterbe seinen Anteil an den zum Nachlasse gehörigen Grundstücken abgetreten hat, in Ansehung der Teilung derselben zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024530340

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