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Aktenzeichen IV 11/95

Datum 30.05.1895

Leitsatz Ist im Falle des letzten Satzes des § 607 Abs. 3 C.P.O. die vom Gegner der Streitgenossen eingelegte Berufung als unzulässig zu verwerfen, wenn einem dieser Streitgenossen gegenüber die Einlegung nicht ordnungsmäßig erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024540345

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