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Aktenzeichen II 210/95

Datum 22.11.1895

Leitsatz Können die Parteien gültig vereinbaren, daß das Urteil eines ausländischen Gerichtes bei nicht verbürgter Gegenseitigkeit (§ 661 Abs. 2 Ziff. 5 C.P.O.) materielle Rechtskraft im Gebiete der deutschen Civilprozeßordnung genießen soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024600381

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