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Aktenzeichen II 36/96

Datum 21.04.1896

Leitsatz 1. Muß der Gegner zum Termine geladen werden, wenn das Amtsgericht gemäß Art. 348 H.G.B. angeordnet hat, daß der Zustand der vom Käufer beanstandeten Ware durch Sachverständige festgestellt werde? 2. Kann der Käufer, der mit seiner Auffassung, daß er die Ware nicht anzunehmen brauche, im Prozesse durchgedrungen ist, verlangen, daß ihm der Verkäufer die durch die Expertise erwachsenen Kosten ersetze?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640250D0046

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