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Aktenzeichen IV 357/95
Datum 30.03.1896
Leitsatz Ist in den Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung der Staat verpflichtet, die Pensionen der vor dem 1. April 1893 in den Ruhestand versetzten städtischen Nachtwachtbeamten zu tragen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025420257
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